Fehlende Faktenprüfung bei Online-Plattformen ist laut dem EU-Gesetz für digitale Dienste nicht verboten, sagt Jurist Matthias Kettemann. Frauen- und menschenrechtsfeindliche Inhalte aber schon. Auch für Meta oder X gelte europäisches Recht. Kettemann, Matthias www.deutschlandfunk.de, Studio 9